Index
L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zur Übertragung von Bestandrechten an eine ausländische Staatsangehörige gemäß §3 Abs1 litg iVm. §4 Abs2; keine gesetzwidrige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Grundverkehrsbehörde (unter Hinweis auf VfSlg. 10893/1986); denkmögliche Annahme drohender Überfremdung iS des §4 Abs2; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung im Eigentumsrecht
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, ÜberfremdungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B667.1983Dokumentnummer
JFR_10139388_83B00667_01