RS Vfgh 1986/6/12 B667/83

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Veröffentlicht am 12.06.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art83 Abs2
StGG Art5
Tir GVG §3 Abs1 litg
Tir GVG §4 Abs2

Rechtssatz

Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zur Übertragung von Bestandrechten an eine ausländische Staatsangehörige gemäß §3 Abs1 litg iVm. §4 Abs2; keine gesetzwidrige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Grundverkehrsbehörde (unter Hinweis auf VfSlg. 10893/1986); denkmögliche Annahme drohender Überfremdung iS des §4 Abs2; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung im Eigentumsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, Überfremdung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B667.1983

Dokumentnummer

JFR_10139388_83B00667_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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