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91 Post-und FernmeldewesenNorm
B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbRechtssatz
Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; Begriff der Hausdurchsuchung; entgegen der Bestimmung des §28 Abs3 FernmeldeG nicht von der Sicherheitsbehörde angeordnete und nicht von einem Organ der Sicherheitsbehörde vorgenommene Hausdurchsuchung (erzwungene Nachschau in einem Kasten durch Organe des Aufsichts- und Ausforschungsdienstes der Post- und Telegraphendirektion) - Verletzung des Hausrechtes; vorläufige Beschlagnahme gemäß §39 Abs2 VStG iVm. §26 Abs1 FernmeldeG; vertretbare Annahme, daß §28 Abs2 FernmeldeG die Voraussetzungen des §39 VStG erfüllt; denkmöglicher Verdacht einer mit Verfall bedrohten Verwaltungsübertretung und denkmögliche Annahme von Gefahr im Verzug - keine Verletzung im Eigentumsrecht
Schlagworte
Hausrecht, Hausdurchsuchung, Fernmelderecht, Beschlagnahme, Behördenzuständigkeit, Verwaltungsstrafrecht, VfGH / Legitimation, VfGH / Kosten, Ausübung unmittelbarer Befehls- und ZwangsgewaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B906.1984Dokumentnummer
JFR_10139388_84B00906_01