Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Begründet die Abgabenbehörde die fehlende Ertragsaussicht eines Betriebes mit der hohen Belastung durch Fremdkapitalzinsen, hat sie auf das Berufungsvorbringen, das aufgenommene Fremdkapital habe auch zur Finanzierung der privaten Lebensführung gedient, in Wahrnehmung der sie nach § 115 BAO treffenden Pflichten einzugehen und die Betriebsausgabenqualifikation der in den Abgabenerklärungen enthaltenen Fremdkapitalzinsen auch dann eigenständig zu prüfen, wenn der Abgabenpflichtige selbst keine betragliche Aufteilung vorgenommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130212.X05Im RIS seit
20.11.2000