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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/11/0284 E 12. April 1983 RS 2Stammrechtssatz
Voraussetzung eines auf § 13 Abs 3 AVG gestützten Verbesserungsauftrages und eines in der Folge wegen Nichtentsprechung des Auftrages erlassenen Bescheides, mit dem ein Antrag zurückgewiesen wird, ist das Vorliegen eines Formgebrechens des schriftlichen Antrages. Was unter einem "Formgebrechen schriftlicher Eingaben" zu verstehen ist, muss der in Betracht kommenden Verwaltungsvorschrift entnommen werden (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).
Schlagworte
Formgebrechen behebbareVerbesserungsauftrag Nichtentsprechung ZurückweisungPflichten bei Erteilung des VerbesserungsauftragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180058.X01Im RIS seit
06.08.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2011