RS Vwgh 1993/4/14 93/18/0006

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §63 Abs3;
FrPolG 1954 §14b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/18/0428 2

Stammrechtssatz

Eine allenfalls untaugliche Berufungsbegründung kann nicht mit dem Fehlen einer solchen gleichgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180006.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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