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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §123;Rechtssatz
Die abstrakte Möglichkeit einer allfälligen Krankheit der Fremden reicht als Basis für eine gerechtfertigte Annahme, es bestehe unter diesem Gesichtspunkt die Gefahr einer finanziellen Belastung der Republik Österreich, nicht aus (Hinweis E 2.4.1990, 90/19/0135; E 12.3.1990, 90/19/0160). (Im konkreten Fall wäre das Vorliegen einer Mitversicherung der Fremden bei ihrem Ehegatten zu prüfen gewesen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180149.X02Im RIS seit
06.08.2001