RS Vwgh 1993/4/14 93/18/0149

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §123;
ASVG §16 Abs1;
PaßG 1969 §25 Abs3 lite;

Rechtssatz

Die abstrakte Möglichkeit einer allfälligen Krankheit der Fremden reicht als Basis für eine gerechtfertigte Annahme, es bestehe unter diesem Gesichtspunkt die Gefahr einer finanziellen Belastung der Republik Österreich, nicht aus (Hinweis E 2.4.1990, 90/19/0135; E 12.3.1990, 90/19/0160). (Im konkreten Fall wäre das Vorliegen einer Mitversicherung der Fremden bei ihrem Ehegatten zu prüfen gewesen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180149.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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