RS Vwgh 1993/4/14 93/18/0106

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;
FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;
StGB §129;
StGB §143;
StGB §84;

Rechtssatz

Ausführungen zur Unbedenklichkeit des Ergebnisses der Interessenabwägung gem § 3 Abs 3 FrPolG wie in E 14.4.1993, 93/18/0105, wobei im Beschwerdefall der Fremde, der nunmehr eine Lebensgemeinschaft mit einer österreichischen Staatsbürgerin eingegangen ist und den Beruf eines Kellners ausübt, bereits im Alter von nicht einmal 16 Jahren zahlreiche schwere Delikte ua gegen Leib und Leben verübte und deswegen rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180106.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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