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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;Rechtssatz
Ausführungen zur Unbedenklichkeit des Ergebnisses der Interessenabwägung gem § 3 Abs 3 FrPolG wie in E 14.4.1993, 93/18/0105, wobei im Beschwerdefall der Fremde, der nunmehr eine Lebensgemeinschaft mit einer österreichischen Staatsbürgerin eingegangen ist und den Beruf eines Kellners ausübt, bereits im Alter von nicht einmal 16 Jahren zahlreiche schwere Delikte ua gegen Leib und Leben verübte und deswegen rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180106.X01Im RIS seit
20.11.2000