RS Vfgh 1986/6/13 G1/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1986
beobachten
merken

Index

54 Außenhandel
54/02 Außenhandelsgesetz 1984

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität
B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
AußenhandelsG §18 Abs1, §18 Abs2

Beachte

Kundmachung am 12. September 1986, BGBl. 496/1986

Rechtssatz

Art140 Abs1 B-VG; Antrag des OGH auf Aufhebung des §18 AußenhandelsG idF BGBl. 11/1985, in eventu einiger Teile des Abs1 sowie Abs2 des §18; mangelnde Präjudizialität derjenigen Vorschriften des §18, die ausschließlich von Verwaltungsbehörden zu vollziehen sind; Präjudizialität des Abs2 jedoch zur Gänze - untrennbarer Zusammenhang

AußenhandelsG; strafrechtlicher Charakter der Regelung über die "Einziehung" einer Ware durch das Strafgericht in §18 - inhaltliche Identität des Begriffes "Einziehung" mit dem (verwaltungsstrafrechtlichen) Begriff des Verfalles; exzessives Mißverhältnis zwischen Strafhöhe, Verschuldensgrad und Höhe des verursachten Schadens - Gleichheitswidrigkeit einiger Teile in Abs1 sowie Abs2 des §18

Entscheidungstexte

  • G 1/86
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 13.06.1986 G 1/86

Schlagworte

VfGH / Präjudizialität, Außenhandel, Strafrecht, Strafen, Strafprozeßrecht, Verwaltungsstrafrecht, Verfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:G1.1986

Dokumentnummer

JFR_10139387_86G00001_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten