RS Vwgh 1993/4/14 93/18/0013

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
AVG §57 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/07/0102 2

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob ein Mandatsbescheid vorliegt und ob daher gegen diesen die Erhebung einer Vorstellung zulässig ist, ist es ausschlaggebend, ob die Behörde sich auf § 57 Abs 1 AVG gestützt hat (Hinweis E 9.10.1984, 84/07/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180013.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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