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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Stützt die Behörde das Aufenthaltsverbot auf rechtskräftige Bestrafungen des Fremden (hier ua wegen unbefugter Konzessionsausübung nach dem Kraftfahrliniengesetz 1952), so ist es diesem verwehrt, im Rahmen der Bekämpfung der Verhängung des Aufenthaltsverbotes auch die Rechtmäßigkeit dieser Bestrafungen in Frage zu stellen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180477.X02Im RIS seit
11.07.2001