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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Den nach Mitteilung der beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes durch die Behörde anläßlich einer niederschriftlichen Vernehmung gemachten Äußerungen des Fremden, er wolle keineswegs in seine Heimat Sri Lanka zurückkehren, weil er Angst habe, dort getötet zu werden, - auch wenn er es nicht konkret als politische Verfolgung bezeichnen wolle, würden dort Menschen sterben, und er sei ständig auf der Flucht vor Bomben gewesen - , ist auch nicht implizit ein Begehren auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes zu entnehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180135.X01Im RIS seit
20.11.2000