RS Vwgh 1993/4/14 93/18/0135

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §22 Abs1;

Rechtssatz

Den nach Mitteilung der beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes durch die Behörde anläßlich einer niederschriftlichen Vernehmung gemachten Äußerungen des Fremden, er wolle keineswegs in seine Heimat Sri Lanka zurückkehren, weil er Angst habe, dort getötet zu werden, - auch wenn er es nicht konkret als politische Verfolgung bezeichnen wolle, würden dort Menschen sterben, und er sei ständig auf der Flucht vor Bomben gewesen - , ist auch nicht implizit ein Begehren auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180135.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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