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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaRechtssatz
Nö. GemeindewahlO 1974; Wahlanfechtung der Wahl des Gemeinderates von Klosterneuburg; zur Frage, wann die Zahl der erzielten Stimmen von Einfluß auf das Wahlergebnis sein kann; gerügte Rechtswidrigkeiten könnten hier keinesfalls Einfluß auf das Wahlergebnis üben; Abweisung der Wahlanfechtung
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:WI7.1985Dokumentnummer
JFR_10139386_85WI0007_01