RS Vwgh 1993/4/20 92/14/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1993
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

ABGB §1346;
EStG 1988 §4 Abs4;
WTBO §33;
WTBO §34;

Rechtssatz

Die Übernahme von Bürgschaften zählt nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerberaters. Daher spricht die Verkehrsauffassung von vornherein nicht für die von § 4 Abs 4 EStG 1988 für die Betriebsausgabeneigenschaft geforderte Veranlassung der Aufwendung oder Ausgabe aus der Bürgschaft durch den Betrieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140232.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten