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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0218Rechtssatz
Das Inkrafttreten der WRGNov 1990, BGBl 252, am 1.7.1990 bewirkte - mit der Aufhebung der Bestimmungen der § 114 ff WRG und der Änderung des § 100 Abs 2 WRG - den gesetzlichen Übergang der Zuständigkeit für das zur Verwirklichung bevorzugter Wasserbauten erforderliche Enteignungsverfahren und Entschädigungsverfahren vom Landeshauptmann an den BMLF. Ein im Jahre 1991 gestellter Devolutionsantrag geht damit ins Leere, weil die angestrebte Kompetenzverlagerungwirkung schon zuvor kraft Gesetzes eingetreten ist.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070148.X03Im RIS seit
12.11.2001