RS Vwgh 1993/4/20 91/07/0148

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;
WRG 1959 §100 Abs2 idF 1990/252;
WRG 1959 §100 Abs2;
WRG 1959 §114;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0218

Rechtssatz

Das Inkrafttreten der WRGNov 1990, BGBl 252, am 1.7.1990 bewirkte - mit der Aufhebung der Bestimmungen der § 114 ff WRG und der Änderung des § 100 Abs 2 WRG - den gesetzlichen Übergang der Zuständigkeit für das zur Verwirklichung bevorzugter Wasserbauten erforderliche Enteignungsverfahren und Entschädigungsverfahren vom Landeshauptmann an den BMLF. Ein im Jahre 1991 gestellter Devolutionsantrag geht damit ins Leere, weil die angestrebte Kompetenzverlagerungwirkung schon zuvor kraft Gesetzes eingetreten ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Wasserrecht Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070148.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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