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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Art141 Abs1 lita B-VG; VerfGG 1953 §68 Abs1; Oö. LWO 1985; Oö. Landtagswahl 1985; Zulässigkeit der (nicht ziffernmäßige Ermittlungen, sondern andere Rechtswidrigkeiten betreffenden) unmittelbaren Wahlanfechtung beim VfGH; Verzicht der beiden einzigen Wahlwerber auf ihre Wahlbewerbung - Zurückziehung des Kreiswahlvorschlages iS des §51 Abs2 Oö. LWO 1985; keine Bedenken gegen die Sachlichkeit der Regelungen des §48 Satz 1 und des §51 Abs2 leg. cit.; nach Zurückziehung des ursprünglichen Wahlvorschlages kann ein "Ergänzungsvorschlag" iS des §48 Satz 1 nicht mehr eingebracht werden
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung, Wahlen, Wahlvorschlag, VfGH / WahlanfechtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:WI18.1985Dokumentnummer
JFR_10139386_85WI0018_01