RS Vwgh 1993/4/20 92/07/0205

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ist Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Prüfung allein der Bescheid, mit dem eine Berufung als unzulässig zurückgewiesen worden ist, so fehlt dem Bf, der nicht die Verletzung seines Anspruchs auf meritorische Erledigung seiner Berufung behauptet, die Beschwerdeberechtigung.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992070205.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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