RS Vwgh 1993/4/20 93/07/0041

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Die Überprüfung gem § 121 Abs 1 WRG findet von Amts wegen statt, was freilich einen als Anregung zu verstehenden "Antrag" an die Behörde nicht ausschließt (Hinweis E 18.9.1987, 83/07/0131).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070041.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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