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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/19 90/19/0007 1Stammrechtssatz
Maßgebend für die Berechtigung des Ersatzanspruches gemäß § 42 Stmk SHG ist, ob es sich bei dem Hilfeempfänger zur Zeit der Hilfeleistung um einen Hilfsbedürftigen im Sinne des Stmk SHG gehandelt hat, dh ob er zur Zeit seiner Behandlung außerstande war, deren Kosten selbst oder mit Hilfe anderer Personen oder Einrichtungen zu tragen. Den ersatzberechtigten Dritten trifft diesbezüglich keine Beweislast, er hat die Notlage des Hilfeempfängers durch schlüssiges Vorbringen glaubhaft zu machen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080266.X01Im RIS seit
13.07.2001