RS Vwgh 1993/4/20 91/07/0148

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs2;
VwGG §27;
VwGG §36 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0218

Rechtssatz

Indem durch eine Gesetzesänderung diejenige Behörde zuständig geworden ist, die im Devolutionsweg angerufen hätte werden können, ist auch der verfahrensrechtliche Anspruch auf Zurückweisung des - aus anderen Gründen unzulässigen - Devolutionsantrages konsumiert. Eine dennoch erfolgte Zurückweisung entfaltet keine Wirkung iSd § 36 Abs 2 VwGG, weil zur Zurückweisung des durch Erfüllung ex lege obsolet gewordenen Devolutionsbegehrens kein Anlaß mehr bestand.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991070148.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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