RS Vfgh 1986/6/16 B431/85

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Veröffentlicht am 16.06.1986
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Index

72 Wissenschaft, Hochschulen
72/13 Studienförderung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StudFG 1983 §28 Abs1
StudFG 1983 §28 Abs2

Beachte

ausschließlich unter Hinweis auf dieses Erk. ebenso: B432/85, B433/85, B434/85, B435/85 und B436/85, alle vom 20. Juni 1986

Rechtssatz

StudFG; Abweisung eines Antrages auf Gewährung eines Begabtenstipendiums gemäß §28 Abs1; gleichheitswidrige Auslegung des §28 Abs2 dahin, daß Zeugnisse über Teilprüfungen von Diplomprüfungen nicht als Nachweis des besonders günstigen Studienerfolges in Betracht kommen können; Verletzung im Gleichheitsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Studienbeihilfen, Auslegung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B431.1985

Dokumentnummer

JFR_10139384_85B00431_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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