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72 Wissenschaft, HochschulenNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBeachte
ausschließlich unter Hinweis auf dieses Erk. ebenso: B432/85, B433/85, B434/85, B435/85 und B436/85, alle vom 20. Juni 1986Rechtssatz
StudFG; Abweisung eines Antrages auf Gewährung eines Begabtenstipendiums gemäß §28 Abs1; gleichheitswidrige Auslegung des §28 Abs2 dahin, daß Zeugnisse über Teilprüfungen von Diplomprüfungen nicht als Nachweis des besonders günstigen Studienerfolges in Betracht kommen können; Verletzung im Gleichheitsrecht
Schlagworte
Studienbeihilfen, AuslegungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B431.1985Dokumentnummer
JFR_10139384_85B00431_01