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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0218Rechtssatz
Erweist sich eine Beschwerde als unzulässig, so ist eine in derselben Sache anhängige Beschwerde nicht wegen Gerichtshängigkeit der Sache, sondern aus demselben Grunde wie die erste Beschwerde zurückzuweisen (Hinweis: Oberndorfer, Verwaltungsgerichtsbarkeit 84).
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen Sache Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070148.X05Im RIS seit
12.11.2001