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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Soll die zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vereinbarung im wesentlichen dazu dienen, einen vorübergehenden Auftragsmangel im Betrieb zu überbrücken, wobei (hier) die Bestellung des Beschäftigten als gewerberechtlicher Geschäftsführer aufrecht blieb und ihm die Wiedereinstellung zu den gleichen Bedingungen und unter Anrechnung sämtlicher zugebrachter Dienstzeiten inklusive Vordienstzeiten, wie Abfertigung, Urlaub, Krankenentgelt und Lohnfortzahlung mit gleichen Rechten und Pflichten innerhalb von 90 Tagen zugesichert wurde, ist von keiner Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern vom Vorliegen eines Aussetzungsvertrages auszugehen.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht VertragsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080184.X05Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011