RS Vwgh 1993/4/20 91/08/0184

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs3 lita;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Soll die zwischen den Vertragspartnern geschlossene Vereinbarung im wesentlichen dazu dienen, einen vorübergehenden Auftragsmangel im Betrieb zu überbrücken, wobei (hier) die Bestellung des Beschäftigten als gewerberechtlicher Geschäftsführer aufrecht blieb und ihm die Wiedereinstellung zu den gleichen Bedingungen und unter Anrechnung sämtlicher zugebrachter Dienstzeiten inklusive Vordienstzeiten, wie Abfertigung, Urlaub, Krankenentgelt und Lohnfortzahlung mit gleichen Rechten und Pflichten innerhalb von 90 Tagen zugesichert wurde, ist von keiner Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses, sondern vom Vorliegen eines Aussetzungsvertrages auszugehen.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht Vertragsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080184.X05

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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