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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/02/09 92/08/0103 3Stammrechtssatz
Nicht schon die bloße nicht bescheidmäßige Anerkennung der Arbeitslosenversicherungspflicht im relevanten Zeitraum durch den Versicherungsträger auf Grund der erfolgten "Nachtragsmeldung", sondern erst der bescheidmäßige Abspruch durch den zur Entscheidung über die Arbeitslosenversicherungspflicht als Hauptfrage berufenen Versicherungsträger bringt eine Bindung der belangten Behörde im Rahmen der ihr zunächst selbst obliegenden Prüfung dieser Frage als Vorfrage mit sich (Hinweis E 20.5.1987, 86/08/0179).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080237.X01Im RIS seit
18.10.2001