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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0218Rechtssatz
Im Enteignungsverfahren und Entschädigungsverfahren nach dem WRG wird die Rechtsstellung des Eigentümers einer vom Enteignungsbegehren betroffenen Sache vor einem die Enteignung verfügenden behördlichen Abspruch - und somit insofern auch Art 6 MRK - nicht berührt.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991070148.X02Im RIS seit
12.11.2001