RS Vwgh 1993/4/20 91/08/0180

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Veröffentlicht am 20.04.1993
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
AÜG §3 Abs1;
AÜG §3 Abs4;

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Dienstnehmer "unmittelbar der disziplinären Gewalt" seines Dienstgebers untersteht, setzt zumindest voraus, daß der betreffende Dienstgeber als Dienstgeber von (im Sinne eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 4 Abs 2 ASVG zu qualifizierenden) Leiharbeitsverhältnissen anzusehen wäre (Hinweis E 19.6.1990, 88/08/0097).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080180.X11

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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