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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Dienstnehmer "unmittelbar der disziplinären Gewalt" seines Dienstgebers untersteht, setzt zumindest voraus, daß der betreffende Dienstgeber als Dienstgeber von (im Sinne eines Beschäftigungsverhältnisses gemäß § 4 Abs 2 ASVG zu qualifizierenden) Leiharbeitsverhältnissen anzusehen wäre (Hinweis E 19.6.1990, 88/08/0097).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080180.X11Im RIS seit
27.11.2000