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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/03/0081Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1991/12/11 91/03/0281 2Stammrechtssatz
Eine Regelung über einen Kostenzuspruch für den Fall, daß die Behandlung einer Beschwerde gem § 33a VwGG abgelehnt wird, ist im VwGG nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine Analogie - etwa zu § 51 VwGG - liegen nicht vor (Hinweis E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 9677 A/1978). Es kommt daher § 58 VwGG zur Anwendung.
Schlagworte
BescheidbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030261.X01Im RIS seit
12.06.2001