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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 70 Abs 3 LFG räumt der durch den geplanten Zivilflugplatz (in der Form eines Flugfeldes) berührten Gemeinde lediglich das Recht ein, zum Vorhaben gehört zu werden und dazu Stellung zu nehmen (Hinweis B 5.2.1980, 3395, 3396/79, VwSlg 10031 A/1980). Dies bedeutet aber nicht, daß die Gemeinde berufen wäre, die Interessen der Gemeindeangehörigen in einem luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahren als Verfahrenspartei wahrzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030074.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015