Index
44 ZivildienstNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
ZivildienstG; amtswegiger Widerruf der verfügten Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung gemäß §5a Abs3; in §5a Abs3 und 4 vorgesehener Widerruf von der Befreiung von der Wehrpflicht widerspricht nicht der Verfassungsbestimmung des §2 Abs1; keine Bedenken gegen §5a Abs3 unter dem Blickwinkel des Art133 Z4 B-VG; im Falle eines Widerrufs Verletzung des Rechts auf Befreiung von der Wehrpflicht nur dann, wenn weiterhin glaubhaft ist, daß der Betroffene durch die Ableistung des Wehrdienstes in schwere Gewissensnot geraten würde; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung
Schlagworte
Zivildienst, Wehrpflicht, KollegialbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B585.1985Dokumentnummer
JFR_10139381_85B00585_01