RS Vwgh 1993/4/21 93/01/0167

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Veröffentlicht am 21.04.1993
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1968 §18 Abs1;
AVG §61 Abs1;
AVG §71 Abs1 Z1;
MRKZP 07te Art1;

Rechtssatz

Stützt sich ein Asylwerber im Wiedereinsetzungsantrag darauf, daß nach dem siebenten Zusatzprotokoll zur MRK Fremde über ihnen nachteilige Umstände "im Aufenthaltsverfahren" in einer ihnen verständlichen Sprache informiert werden müßten, und er daraus ableitet, daß im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation die Rechtsmittelbelehrung nach § 61 AVG in einer verständlichen Sprache erfolgen müsse, so scheitert diese Argumentation schon daran, daß das 07te Zusatzprotokoll zur MRK eine derartige Bestimmung nicht enthält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010167.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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