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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1968 §18 Abs1;Rechtssatz
Stützt sich ein Asylwerber im Wiedereinsetzungsantrag darauf, daß nach dem siebenten Zusatzprotokoll zur MRK Fremde über ihnen nachteilige Umstände "im Aufenthaltsverfahren" in einer ihnen verständlichen Sprache informiert werden müßten, und er daraus ableitet, daß im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation die Rechtsmittelbelehrung nach § 61 AVG in einer verständlichen Sprache erfolgen müsse, so scheitert diese Argumentation schon daran, daß das 07te Zusatzprotokoll zur MRK eine derartige Bestimmung nicht enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010167.X03Im RIS seit
20.11.2000