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21/03 GesmbH-RechtNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;Rechtssatz
Das Vorbringen eines handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH, er habe einen Angestellten mit der Führung der Pizzeria (der GmbH) betraut, wobei er selbst - urlaubsbedingt - abwesend gewesen sei, reicht zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs 1 VStG nicht aus.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090083.X02Im RIS seit
20.11.2000