RS Vwgh 1993/4/22 93/09/0083

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
AuslBG §3 Abs1;
GmbHG §18;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorbringen eines handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH, er habe einen Angestellten mit der Führung der Pizzeria (der GmbH) betraut, wobei er selbst - urlaubsbedingt - abwesend gewesen sei, reicht zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs 1 VStG nicht aus.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090083.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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