RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0345

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28a idF 1990/450;
Errichtung von Landesarbeitsämter und Arbeitsämter 1976 §1 Abs1;
Errichtung von Landesarbeitsämter und Arbeitsämter 1976 §1 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Nach der vorliegenden Beschwerde stellte das "Landesarbeitsamt Steiermark unter Berufung auf seine Parteistellung gemäß § 28a AusBl" den Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides (des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich). Nach dem Vorbringen der beschwerdeführenden Partei sei die Beschwerde auf Grund einer im Wege der Amtshilfe erteilten "Vollmacht" des Landesarbeitsamtes Oberösterreich erfolgt; zu dieser von der beschwerdeführenden Partei angenommenen Art der Bevollmächtigung besteht jedoch keine Berechtigung (Hinweis E 6.2.1964, 66/63, VwSlg 6227 A/1964).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090345.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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