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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §28a idF 1990/450;Rechtssatz
Nach der vorliegenden Beschwerde stellte das "Landesarbeitsamt Steiermark unter Berufung auf seine Parteistellung gemäß § 28a AusBl" den Antrag auf Aufhebung des angefochtenen Bescheides (des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich). Nach dem Vorbringen der beschwerdeführenden Partei sei die Beschwerde auf Grund einer im Wege der Amtshilfe erteilten "Vollmacht" des Landesarbeitsamtes Oberösterreich erfolgt; zu dieser von der beschwerdeführenden Partei angenommenen Art der Bevollmächtigung besteht jedoch keine Berechtigung (Hinweis E 6.2.1964, 66/63, VwSlg 6227 A/1964).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090345.X02Im RIS seit
20.11.2000