RS Vwgh 1993/4/22 93/09/0078

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1 idF 1991/684;
AuslBG §4 Abs3 idF 1991/684;
AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
AuslBG LandeshöchstzahlenV 1992;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/19 92/09/0242 1

Stammrechtssatz

Im Falle der Überschreitung der Landeshöchstzahlen besteht gem § 4 Abs 6 AuslBG ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine ausländische Arbeitskraft nur dann, wenn die Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 AuslBG und § 4 Abs 3 AuslBG und § 4 Abs 6 Z 1 oder Z 2 oder Z 3 oder Z 4 vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090078.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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