RS Vwgh 1993/4/22 93/09/0082

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
AuslBG §29;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß der (beschäftigte) Ausländer

ihm - allenfalls - zustehende Ansprüche auf Gegenleistung für erbrachte Dienste bzw Ansprüche aus der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl § 29 AuslBG) nicht gerichtlich geltend gemacht hat, kann keinesfalls zwingend der Schluß gezogen werden, daß der Ausländer im Betrieb des Beschuldigten gar nicht beschäftigt gewesen sei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090082.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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