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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß der (beschäftigte) Ausländer
ihm - allenfalls - zustehende Ansprüche auf Gegenleistung für erbrachte Dienste bzw Ansprüche aus der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl § 29 AuslBG) nicht gerichtlich geltend gemacht hat, kann keinesfalls zwingend der Schluß gezogen werden, daß der Ausländer im Betrieb des Beschuldigten gar nicht beschäftigt gewesen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090082.X01Im RIS seit
20.11.2000