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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Tir. GVG 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu der Einbringung einer Liegenschaft in eine GesmbH gemäß §4 Abs1 iVm.
§6 Abs1 litc nach Berufung des Grundverkehrsreferenten; keine Verletzung des Art6 MRK; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme mangelnder Selbstbewirtschaftung durch die Gesellschafter; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht; keine Verletzung im Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung, ErwerbsausübungsfreiheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B208.1985Dokumentnummer
JFR_10139380_85B00208_01