RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0384

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 idF 1990/450;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;
AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;

Rechtssatz

Eine bloß einmalige Betrauung von drei Polen mit der Tierfütterung für einen Dritten muß noch keine nach dem AuslBG zu beurteilende Beschäftigung dargestellt haben (Hinweis E 17.1.1991, 90/09/0158, E 26.11.1992, 92/09/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090384.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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