RS Vwgh 1993/4/22 93/09/0030

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123 Abs1;
BDG 1979 §91;

Rechtssatz

Ein Verdacht ist bei einfacher Wahrscheinlichkeit einer Dienstpflichtverletzung zu bejahen, wobei der Disziplinarbehörde ein nicht geringer Beurteilungsspielraum ("Subsumtionsspielraum") bei prognostischer Sicht der Lage zuzugestehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090030.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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