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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1990/473;Rechtssatz
Ist das Haus auf Grund fachkundiger Beurteilung in seinem derzeitigen Zustand als Denkmal anzusehen, dann entspricht seine Unterschutzstellung auch dann dem Gesetz, wenn es nicht in allen Details der ursprünglichen Planung entspricht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090363.X03Im RIS seit
15.03.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2018