RS Vwgh 1993/4/22 92/09/0345

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28a idF 1990/450;
Errichtung von Landesarbeitsämter und Arbeitsämter 1976 §1 Abs1;
Errichtung von Landesarbeitsämter und Arbeitsämter 1976 §1 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/03/18 93/09/0042 1

Stammrechtssatz

Es ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber in § 28a AuslBG nicht etwa sämtlichen neun Landesarbeitsämtern in allen Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG Parteistellung und Beschwerdelegitimation eingeräumt hat, sondern jeweils nur dem einen Landesarbeitsamt, in dessen nach der Verordnung BGBl Nr 508/1976 festgesetzten örtlichen Sprengel ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig ist bzw in letzter Instanz zum Abschluß gebracht wird; dem Landesarbeitsamt Wien fehlt es daher (im vorliegenden Fall) an der Beschwerdelegitimation gegen einen letztinstanzlichen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Niederösterreich.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090345.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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