RS Vwgh 1993/4/22 93/09/0030

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §123 Abs1;
BDG 1979 §91;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/18 92/09/0309 1

Stammrechtssatz

Typisch für den Verdacht ist, daß die dem Besch zur Last gelegte Dienstpflichtverletzung noch nicht nachweisbar ist, trotzdem aber so starke Verdachtsmomente bestehen, daß nach der Lebenserfahrung auf eine Dienstpflichtverletzung geschlossen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090030.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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