RS Vwgh 1993/4/23 92/17/0067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
BAO §308 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde wurde im gleichen Sinne erledigt am 23.4.1993 92/17/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/10 91/17/0074 3

Stammrechtssatz

Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in dem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist (Hinweis B 28.6.1989, 89/16/0105, 0106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170067.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten