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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Nachstehende Beschwerde wurde im gleichen Sinne erledigt am 23.4.1993 92/17/0068Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/10 91/17/0074 3Stammrechtssatz
Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in dem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist (Hinweis B 28.6.1989, 89/16/0105, 0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992170067.X01Im RIS seit
20.11.2000