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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AnzeigenabgabeG Wr 1983 §1 Abs1;Rechtssatz
Im Falle des Vorliegens von Sponsoring-Vereinbarungen hat die Behörde festzustellen, welcher Teil der erbrachten Leistungen tatsächlich als Entgelt für die konkreten Anzeigen anzusehen ist. Dies ist mangels einer diesbezüglichen Vereinbarung im Wege der Schätzung gemäß § 145 Abs 1 Wr LAO in Anlehnung an die beim betroffenen Verein allenfalls üblichen, ansonsten verkehrsüblichen Entgelte zu ermitteln (Hinweis E 17.10.1974, 666/74, VwSlg 4740 F/1974; E 5.7.1982, 17/2724/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170145.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009