RS Vfgh 1986/6/24 B385/84

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

StGG Art5
Tir GVG §4 Abs2

Rechtssatz

Tir. GVG 1970, 1983; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu Schenkungsverträgen zwischen Mutter (gebürtige Österreicherin, nunmehr italienische Staatsangehörige) und ihren Kindern (italienische Staatsangehörige) gemäß §4 Abs2; keine Bedenken gegen §4 Abs2; denkunmögliche Auslegung des §4 Abs2 dahingehend, daß ein Untersagungsgrund vorliege, weil die Genehmigung nicht im öffentlichen Interesse liege; denkunmögliche Versagung aus "generalpräventiven Gründen"; Verletzung im Eigentumsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausländergrunderwerb

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B385.1984

Dokumentnummer

JFR_10139376_84B00385_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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