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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (hier: Rückstellung für Produkthaftung) sind nur zulässig, wenn der betreffende Aufwand sich einerseits auf das abgelaufene Wirtschaftsjahr bezieht und anderseits die Verpflichtungsgrundlage zum Bilanzstichtag bereits vorhanden ist (Hinweis: Doralt-Ruppe, Grundriß, 04te Auflage, 114, 115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150068.X02Im RIS seit
20.11.2000