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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
StGG Art5Rechtssatz
Tir. GVG 1970; Bestrafung gemäß §19; Errichtung eines Hauses durch einen Inländer mit den vom ausländischen Bf. bereitgestellten finanziellen Mitteln; denkmögliche Annahme der Umgehung der Bestimmungen des GVG dadurch, daß der Bf. sich in einem Kodizill diese Liegenschaft letztwillig zuwenden ließ und gesonderte Vereinbarungen für die Benützung dieses Objektes schon zu Lebzeiten getroffen hat; keine Verletzung im Eigentumsrecht
Schlagworte
Ausländergrunderwerb, GrundverkehrsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B261.1984Dokumentnummer
JFR_10139376_84B00261_01