RS Vfgh 1986/6/24 B261/84

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Veröffentlicht am 24.06.1986
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

StGG Art5
Tir GVG §3 Abs1 litg
Tir GVG §19

Rechtssatz

Tir. GVG 1970; Bestrafung gemäß §19; Errichtung eines Hauses durch einen Inländer mit den vom ausländischen Bf. bereitgestellten finanziellen Mitteln; denkmögliche Annahme der Umgehung der Bestimmungen des GVG dadurch, daß der Bf. sich in einem Kodizill diese Liegenschaft letztwillig zuwenden ließ und gesonderte Vereinbarungen für die Benützung dieses Objektes schon zu Lebzeiten getroffen hat; keine Verletzung im Eigentumsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausländergrunderwerb, Grundverkehrsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B261.1984

Dokumentnummer

JFR_10139376_84B00261_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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