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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §26 Abs2;Rechtssatz
Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente bezogen hat (Hinweis E 19.10.1978, 1664/75, VwSlg 9664 A/1978). Hinweise auf physiologische Wirkungen, mit denen das kosmetische Mittel in Verkehr gebracht wird, können für sich allein nicht den Tatbestand des § 74 Abs 1 LMG 1975 iVm § 26 Abs 2 und § 9 Abs 1 lit a legcit erfüllen. Ihre Qualifikation als irreführend ergibt sich erst aus einem weiteren Sachverhaltselement, nämlich dem von der belangten Behörde angenommenen Umstand, daß das kosmetische Mittel nicht geeignet ist, jene physiologischen Wirkungen hervorzubringen, die von den Hinweisen, mit denen es in Verkehr gebracht wurde, indiziert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100003.X01Im RIS seit
20.11.2000