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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §1;Rechtssatz
Der einen Exekutionstitel bildende Kostenvorauszahlungsbescheid steht insofern in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem Wiederherstellungsauftrag, als letzerer die Grundlage für ersteren bildet und bei einem Wegfall des Grundlagenbescheides auch der Kostenvorauszahlungsbescheid nicht mehr vollstreckt werden darf (Hinweis E VS 6.6.1989, 84/05/0035, VwSlg 12942 A/1989).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100442.X03Im RIS seit
20.11.2000