RS Vwgh 1993/4/26 92/15/0068

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Veröffentlicht am 26.04.1993
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §8 Abs4 Z1;

Rechtssatz

Eine vorzeitige Abschreibung für Anschaffungskosten ist nur zulässig, wenn das betreffende Wirtschaftsgut zum maßgebenden Bilanzstichtag geliefert und in den Betrieb aufgenommen wurde (unmaßgeblich sind demgegenüber die Termine der Bestellung, der tatsächlichen Inbetriebnahme und der Bezahlung;

Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, Textziffer 8 zu § 8 EStG 1972 sowie Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textzahl 10 zu § 8 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150068.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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