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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzBeachte
Kundmachung am 29. August 1986, BGBl. 466/1986; Anlaßfall B25/85 vom 25. Juni 1986 - Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Muster VfSlg. 10404/1985Rechtssatz
AlVG; unsachlicher Ausschluß eines Verhafteten oder Angehaltenen von der möglichen Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung; Aufhebung von Wortfolgen in den §§12 Abs3 lite und 16 Abs1 lite als gleichheitswidrig, nicht jedoch des §23 Abs1; Unsachlichkeit entsteht durch das Zusammenwirken aller drei in Prüfung gezogenen Bestimmungen, Aufhebung der Wortfolgen in den §§12 und 16 ist jedoch die am wenigsten einschneidende Maßnahme zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit des Regelungskomplexes
Schlagworte
Arbeitslosenversicherung, VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Verwerfungsumfang, VfGH / FristsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:G18.1986Dokumentnummer
JFR_10139376_86G00018_01