RS Vwgh 1993/4/27 92/04/0247

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Wiedererlangung der Zuverlässigkeit iSd § 25 Abs 1 GewO 1973 - durch Änderung der Sinnesart und Geisteshaltung - ist allein durch die seit der Verurteilung verstrichene Zeit nicht indiziert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040247.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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