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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Behauptet der Arbeitslose, im beschwerdegegenständlichen Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld ausschließlich Vorbereitungsarbeiten für die Aufnahme seiner selbständigen Erwerbstätigkeit durchgeführt zu haben, keine Umsatzgeschäfte getätigt zu haben und auch nicht durch das Anbieten seiner gewerblichen Leistungen nach außen in Erscheinung getreten zu sein, hat er der belangten Behörde alle jene Umstände darzulegen, aus denen sich ein tatsächlich späterer Beginn der Aufnahme seiner selbständigen Erwerbstätigkeit ergibt. Dafür könnten die Fragen der Anmietung des Geschäftslokales, der Lieferung der Büroeinrichtung oder der erstmaligen nach außen zutage getretenen Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit in Verbindung mit der erstmaligen Erzielung von Umsätzen von Bedeutung sein.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastBegründungspflicht Manuduktionspflicht MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080260.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010